Sicherheit Montessori-Waldkindergarten

(orientiert an: DGUV Information 202-074; „Mit Kindern im Wald“)

Das Wohlergehen der Kinder liegt uns sehr am Herzen.

Grundsicherung
  • Wir erfüllen die erweiterte Verkehrssicherungspflicht, indem wir zweimal jährlich eine Begutachtung mit dem Förster durchführen, worauf gegebenenfalls Bruchholz ausgeschnitten bzw. gefährliche Bäume gefällt werden. Nach Stürmen gibt es zusätzliche Begehungen.
Sturm /Gewitter
  • Vor und während dem Kindergartenbetrieb kontrollieren die Pädagogen die Sturm- und Unwetterwarnungen.
  • Bei Gewitter- oder Sturmgefahr gehen wir in unsere Schutzhütte.
  • Bei Unwetter-Warnung werden sie telefonisch über das weitere Vorgehen informiert.
Erste Hilfe
  • Unsere ErzieherInnen führen zwei Mobiltelefone mit sich. Sie sind in Ersten Hilfe geschult und führen bei Streifzügen im Wald die Erste-Hilfe-Ausrüstung und das Mobiltelefon mit sich.
Hygiene / Fuchsbandwurm
  • Vor der Brotzeit oder dem Mittagessen, und nach dem Toilettengang müssen die Hände gewaschen werden.
  • Frisches Brauchwasser wird täglich von einem Elternteil gebracht. Ein Waschbecken mit biologisch abbaubaren Seife zum Händewaschen ist in der Schutzhütte vorhanden. Bei Ausflügen werden Wasserkanister, Seife und Handtücher mitgeführt.
  • Es dürfen keine Waldfrüchte in den Mund gesteckt oder gegessen werden.
Zecken
  • Die Waldkindergartenkinder tragen lange Kleidung und stecken am besten die Hose in die Socken. Nach dem Waldkindergartentag müssen die Eltern die Kinder auf Zecken untersuchen und sollten die Waldkleidung zuhause ausziehen und ausschütteln, da auch dort Zecken sein können.
  • Zeckenbisse können Krankheiten übertragen. Es wird  eine  Impfung gegen die Frühsommer-Meningoenzephalitis empfohlen, da der Landkreis Günzburg mittlerweile zu den FSME Risikogebieten in Bayern gehört. Eine Impfung gegen Borreliose ist bisher noch nicht möglich.
  • Je früher die Zecke entfernt wird, umso geringer ist das Risiko, dass Krankheiten übertragen werden. Sie, als Eltern entscheiden, ob unsere Pädagogen die Zecken bei Ihrem Kind entfernen sollen, siehe Extra-Blatt zu Zecken.
Infektionsschutz
  • Das Gesundheitsamt Günzburg empfiehlt alle Waldkinder gegen die impfpräventablen Krankheiten gemäß den Empfehlungen der Stiko (ständige Impfkommission) impfen zu lassen.
  • Dies sollte in jedem Fall  Impfungen gegen  Tetanus beinhalten, da diese Erreger besonders im Erdreich vorkommen.
Insektenstiche oder -bisse
  • Wir verzichten auf süße Nahrungsmittel und Getränke als Vorbeugung. Die Trinkflaschen sollen zum Abschließen sein.
  • Die Eltern werden beim Eingangsgespräch zu möglichen Allergien ihres Kindes befragt und es wird die Vorgehensweise abgeklärt.
Giftpflanzen
  • Es dürfen keine Beeren, Pflanzen, Blumen, Pilze in den Mund genommen werden. Die Pädagogen zeigen den Kindern die giftigen Pflanzen an ihren Spielorten, damit sie die Gefahren kennen lernen.
Kletterbäume
  • Kein Kind darf von anderen beim Klettern hochgehoben werden. Merksatz für die Kinder: „Nur da wo ich selbst hochkomme, kann ich auch wieder selbst runterkommen.“
Sonnenschutz
  • Die Eltern cremen ihr Kind im Frühjahr und Sommer schon zu Hause ein. Ein Sonnenhut ist Pflicht. Ersatzcreme und Hüte sind in der Schutzhütte vorhanden.
Kleidung: Frieren / Überhitzung
  • Festes, warmes Schuhwerk, Zwiebellook-Bekleidung und Sonnenhut sind notwendig.
  • Eltern und Pädagogen sprechen sich ab und helfen den Kindern sich wetter- und temperaturentsprechend anzuziehen.
Versicherung:
  • Durch die Erteilung der Betriebserlaubnis ist der Kindergarten bei der Bayerischen Landesunfallkasse (gesetzliche Unfallversicherung gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 8 a) SGB VI) versichert. Es besteht daher eine Absicherung für die Kinder für Unfälle auf dem Weg zum oder vom Kindergarten und für die Zeit während des Kindergartens. Eine Absicherung über dieses gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus ist Sache der Eltern.
  • Für witterungsbedingte Erkrankungen und Erkrankungen durch Infektionen (u. a. FSME-Infektion, Borreliose, alveoläre Echinokokkenkrankheit=Fuchsbandwurm, über­tragbare Krankheiten, usw.) sowie für in diesem Zusammenhang auftretende Folgen kann in keiner Weise Haftung übernommen werden.
Verhaltensregeln für die Kinder (nicht abschließend)
  • Keine Hunde von Spaziergängern anfassen.
  • Mit keinem fremden Mensch mitgehen.
  • Verbot zahme Wildtiere, Kot und Kadaver anzufassen.

 

Da es trotz größter Sorgfalt in jedem Umfeld zu Unfällen kommen kann, ist unser Waldkindergarten durch die gute Verkehrsanbindung für den Krankenwagen problemlos in kürzester Zeit zu erreichen.